Freies WLAN ist derzeit ein großes Thema. Anwendungen werden zunehmend in das Internet ausgelagert und Unterhaltungsmedien immer häufiger gestreamt. Dazu wächst die Dateigröße von versendeten Daten aufgrund immer besserer Bild und Tonqualitäten stets an. Das mobile Internet, bei dem man sich nach wie vor die verfügbare Bandbreite mit anderen Nutzern in der gleichen Funkzelle teilen muss, wird stets schneller – es hinkt den Anforderungen der Nutzer aber stets hinterher. Dazu kommen stark limitierte Datentarife – meist zwischen 200 MB und 2 GB.
Der Effekt: das Datenvolumen der mobilen Internettarife ist meist weit vor Monatsende aufgebraucht und Nutzer sind für jede Möglichkeit dankbar, im Internet surfen zu können, ohne ihren Datentarif belasten zu müssen.
Doch in Deutschland ist es nicht unproblematisch, offenes WLAN anzubieten. Begeht ein Nutzer Straftaten über das angebotene WLAN, haftet unter Umständen der Betreiber des Anschlusses. Mittlerweile ist dadurch eine regelrechte Abmahnindustrie entstanden. Mehrere Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Abmahnungen an Anschlussinhaber, an deren Anschlüssen urheberrechtlich geschützte Daten hoch- oder heruntergeladen wurden, zu versenden. Die rechtliche Situation wird gerade erst vom Gesetzgeber festgelegt und der Entwurf sieht einige Maßnahmen vor, die ein Betreiber eines offenen WLANs zu erfüllen hat.
So werden Anbieter eines offenen WLANs dazu verpflichtet sein, ihre Nutzer über eine Login-Seite zu authentifizieren und darauf hinzuweisen, dass keine widerrechtlichen Aktivitäten unternommen werden dürfen.
Doch das unbedachte Anbieten eines offenen WLANs kann nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Nutzer tragen auf ihren privaten Geräten heute eine große Menge privater Daten mit sich herum. Offene Netze müssen sicherstellen, dass diese Daten geschützt sind und andere Gäste im gleichen Netz darauf keinen Zugriff haben. Niemand möchte einen hausinternen Angriff auf Gäste verantworten müssen. Außerdem wird fast immer der eigene Anschluss zur Bereitstellung eines Gäste-WLAN mitgenutzt. Gerade in Cafés, Gaststätten oder Hotels hängen nicht selten auch Kassenrechner und andere firmeninterne Geräte an diesem Anschluss. Eine Absicherung gegen unberechtigte Zugriffe ist unumgänglich.
Um den Service eines kostenfreien WLAN-Hotspots dennoch anbieten zu können, lohnt es sich, auf auf Anbieter wie z.B. MeinHotspot zurückzugreifen. Diese so genannten Hotspot-Anbieter übernehmen die gesamte rechtliche Absicherung und sorgen auch für die entsprechende Netzwerksicherheit.
Nicht zuletzt ergeben sich aus dem Betrieb eines professionellen Hotspot-WLAN-Netzes auch Werbemöglichkeiten, mit denen Betreiber ihr Kerngeschäft unterstützen können. So lässt sich bei einigen Anbietern z.B. die eigene Facebook-Seite mit dem Login verbinden, die Login-Seite kann selbst gestaltet werden oder der Betreiber kann seine Gäste durch Nutzungs-Statistiken besser kennenlernen.
Das Potential für freies WLAN ist nach wie vor groß. Laut eines Berichtes des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf Platz 7 – hinter Großbritannien, Schweden und Frankreich.